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Entsorgung von Dämmstoffe (ungefährlich)
Was darf rein?
- Dämmmaterial, das keine gefährlichen Stoffe enthält (Produkte ab ca. 2001)
- Produkte, deren Verpackung mit dem RAL-Gütezeichen gekennzeichnet sind
- Glaswolle
- Steinwolle
- Baustyropor, HBCD-frei (Analyse muß vorgelegt werden)
Was darf nicht rein? *
- Kabel
- Folien
- Metalle
- Holzreste
- Dachpappe
- Kunststoffe
- Gips- und Porenbeton
- Sonstige Abfälle
AVV 170604
Wichtige Kundeninformation:
Entsorgung von Dämmmaterialien aus Styropor ab 01.10.2016 » mehr erfahren...
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Dämmstoffe (ungefährlich) weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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