Wichtige Kundeninformation zur Entsorgung von Dämmmaterialien aus Styropor
Styropor und Styrodur mit HBCD entsorgen
Ab dem 01.10.2016 gibt es eine Änderung in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), die uns alle mehr oder weniger betrifft.
Ab diesem Datum gelten HBCD-haltige Dämmstoffe aus Styropor mit einem HBCD-Gehalt von mehr als 1.000mg/kg OS als gefährlicher Abfall und müssen der Abfallschlüsselnummer 17 06 03* (anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht, oder solche enthält) zugeordnet werden.
Unsere Partner haben uns darüber informiert, dass sie momentan die fachgerechte Entsorgung dieses Materials nicht absichern können und vorerst gezwungen sind, ab sofort weder Misch- noch Monofraktionen von diesem Material anzunehmen und demnach die Annahme verweigern und ggf. eine Fehlfahrt in Rechnung stellen müssen, wenn sich dieses Material in einem gefüllten Container befindet!
Weitergehende Antworten zu dieser Problematik erhalten Sie bei den Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes unter häufig gestellte Fragen:
(https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen)
Sobald es Entsorgungsmöglichkeiten für Baustyropor gibt, werden wir Sie umgehend informieren.
Styropor und Styrodur ohne HBCD entsorgen
Für Polystyrolprodukte, die ohne das Flammschutzmittel HBCD auskommen und stattdessen unbedenkliche Mittel wie Polymer-FR enthalten, gelten dieselben Regelungen wie bislang.
Dies betrifft unter anderem Styropor aus Verpackungen. Dies kann nach wie vor im Gelben Sack entsorgt werden.