Was darf rein?
Was nicht?
- Zäune aus dem Außenbereich, behandelt mit Holzschutzmittel
- Palisadenhölzer, Sichtschutzwände
- Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
- Holzfachwerk und Dachsparren
- Imprägnierte Gartenmöbel
- Lackierte Fenster oder Türen (Außenbereich)
- Altholz aus industrieller Anwendung (z.B. Industriefußböden)
- Sonstiges Altholz, welches aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien AI-AIII zugeordnet werden kann
- Bahnschwellen (ACHTUNG: Gebietsabhängig. Bitte nachfragen!!)
- Dachpappe
- Dämmstoffe
- Gartenabfälle
- Wurzelstöcke
- Baum- und Strauchschnitt
- Quecksilberbelastete Hölzer
- Glas- oder Metallanhaftungen