eingeben
wählen
Wir entsorgen für Sie
Entsorgung von Bauschutt verunreinigt max 10%
Was darf rein?
- Als Bauschutt verunreinigt wird alles eingestuft, was nicht als Bauschutt rein eingestuft werden kann, da es mit geringen Fremdstoffen (max 10%), wie z.B. Holz, Kunststoff, Isolierung, Verputz, Gipsstaub etc. vermischt ist.
Was darf nicht rein? *
- Dämmstoffe
- Gips- und Gipskartonplatten
- Leichtbaustoffe
- Kunststoffe
- Heraklit
- Metalle
- Folien
- Holz
- Sondermüll jeglicher Art
- teerhaltiger Straßenaufbruch
- Glas- und Steinwolle
- Styropor
AVV 170107
Wichtige Kundeninformation:
Entsorgung von Dämmmaterialien aus Styropor ab 01.10.2016 » mehr erfahren...
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Bauschutt verunreinigt max 10% weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
Angebote werden geladen...
Ihre Preise in 78266 Büsingen am Hochrhein
PLZ-Auswahl ändernFür die gewählte Abfallart und PLZ können wir Ihnen leider kein Angebot online unterbreiten. Sie können uns gerne per E-Mail oder telefonisch kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.
Klicken Sie hier, um unsere Kontaktdaten anzuzeigen.