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Entsorgung von Strahlmittelabfälle
Was darf rein?
- Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 120116 fallen
Was darf nicht rein? *
AVV 120117
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Strahlmittelabfälle weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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PLZ-Auswahl ändern7 cbm Absetzcontainer - Entsorgung von Strahlmittelabfälle
Abrechnung nach Menge des Abfalls
- Entsorgung:
- EUR 9,00 pro 100 kg
- (Brutto 10,71)
- Transport:
- EUR 191,00 pauschal
- (Brutto 227,29)
Pauschalangebot
- Entsorgung:
- EUR 839,50 pauschal inkl. Transport
- (Brutto 999,00)
- Füllgewicht:
- maximal 6,00 Tonnen