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Entsorgung von Speisereste
Was darf rein?
- Obst-/Gemüsereste
- Salat (roh und angemacht)
- Fleisch und Knochen (aus der Küche)
- Kaffeesatz
- Trockenobst
- Fisch und Frischwaren
- Milch und Milchprodukte
- Getreideerzeugnisse
- Öle- und Fette (pflanzlicher und tierischer Herkunft)
- Hülsenfrüchte
- Brot- und Eierschalen
- Speisereste (Soßen, Nudeln, Knödel, etc.)
- Käse
Was darf nicht rein? *
- Gartenbafälle (Laub, Äste, Holz, Blumen, Erde, etc.)
- Zeitungspapier
- Bestecke und Servietten
- Leder
- Windeln
- Staubsaugerbeutel
- Kehricht
- Pflanzentöpfe
- Asche / Aschenbecherinhalte
- Fäkalien, Felle, Federn
AVV 020304
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Speisereste weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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