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Entsorgung von Hydrauliköle auf Mineralölbasis (nichtchlor.)
Was darf rein?
- Öle, die ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischen oder biogenem Öl bestehen
- Altöle Sammelkategorie 1
Was darf nicht rein? *
- Vermischung mit anderen Abfällen
- Lösemittel
- Bremsflüssigkeit
- PCB
AVV 130110
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Hydrauliköle auf Mineralölbasis (nichtchlor.) weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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