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Entsorgung von Asphalt teerhaltig
Was darf rein?
- Bitumengemische, teerhaltig
- Straßenaufbruch, teerhaltig
Was darf nicht rein? *
- Betonsteine
- Mineralwolle
- Mineralische Stoffe wie Bauschutt
- Eisen- und Nichteisenmetalle
AVV 170301*
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Asphalt teerhaltig weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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