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Entsorgung von Asphalt teerfrei
Was darf rein?
- Asphaltaufbruch
- Bituminöser Straßenaufbruch
- Bituminöse Deckschicht (Fahrbahn- oder Wegeoberfläche)
- Asphaltbeton
- Gussasphaltplatten
- Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301 fallen
Was darf nicht rein? *
- Dachpappe ohne Störstoffanteile
- Eisen- und Nichteisenmetalle
- Mineralische Stoffe wie Bauschutt
- Mineralwolle
- Betonsteine
AVV 170302
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Asphalt teerfrei weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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