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40 cbm Abrollcontainer - Entsorgung von Asbesthaltige Baustoffe
40 cbm Abrollcontainer
Abrechnung nach Menge des Abfalls
- Entsorgung:
- EUR 9,77 pro 100 kg
- (Brutto 11,63)
- Transport:
- EUR 174,40 pauschal
- (Brutto 207,54)
- Miete:
- 5 Wochentage mietfrei (ab dem 6. Tag EUR 3,73 pro Tag (Brutto 4,44) )
- Zusatzkosten:
- EUR 30,00 pauschal
- (Brutto 35,70)
- Übernahmeschein (gesetzlich erforderlich)
- Berechnung:
- Entsorgungskosten: Bei Entsorgung pro Tonne erfolgt die Berechnung nach Verwiegung auf einer geeichten Waage anhand des tatsächlichen Gewichts. Bei Entsorgung pro cbm wird anhand des tatsächlichen Volumens der Rechnungsbetrag ermittelt. Bei Entsorgung pro Einheit erfolgt die Berechnung anhand der tatsächlich angefallenen Mengeneinheit.
Pauschalangebot
- Entsorgung:
- EUR 1.158,82 pauschal inkl. Transport
- (Brutto 1.379,00)
- Füllgewicht:
- maximal 6,00 Tonnen
- Miete:
- 14 Wochentage mietfrei (ab dem 15. Tag EUR 3,73 pro Tag )
- Zusatzkosten:
- EUR 30,00 pauschal
- (Brutto 35,70)
- Übernahmeschein (gesetzlich erforderlich)
- Hinweis:
- Die Befüllung darf maximal bis zur Ladekante erfolgen. Bitte achten Sie auch darauf, dass die Befüllung gleichmäßig erfolgt und sich beim Transport nicht wesentlich verlagern kann. Das maximale Füllgewicht von 6,00 Tonnen darf nicht überschritten werden.
Die hervorgehobenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. 19% MwSt.
Bestellen Sie bis Montag, 14 Uhr
*) abhängig von der gewählten Zahlungsart
Weitere Informationen zum Behälter*
- Bezeichnung:
- 40 cbm Abrollcontainer
- Höhe:
- 2,40 m
- Breite:
- 2,30 m
- Tiefe:
- 7,00 m
- Volumen:
- 40 cbm
- Besonderheiten:
- Zum Abstellen wird eine ebenerdige und befestigte Fläche benötigt. Der Behälter besitzt auf der Rückseite Flügeltüren zum ebenerdigen Einstieg.
*) Bei den Maßangaben handelt es sich um unverbindliche ca.-Angaben. Abweichungen, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Wichtige Informationen zum Stellplatz des Behälters
Falls der Behälter auf öffentlichem Grund bzw. öffentlicher Straße aufgestellt werden soll, müssen Sie in der Regel eine gesonderte Stellgenehmigung einholen. Diese ist bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung erhältlich. Sie müssen diese selbstständig erwerben und tragen die anfallenden Gebühren hierzu. Die Aufstellung muss an einem sicheren Ort geschehen, die Verkehrsvorschriften (Absperrung / Beleuchtung) sind einzuhalten.