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Preise gelten für die Entsorgung in

74321 Bietigheim-Bissingen

10 cbm Absetzcontainer - Entsorgung von Asbesthaltige Baustoffe

10 cbm Absetzcontainer

10 cbm Absetzcontainer

in
74321 Bietigheim-Bissingen
(ändern)
Abrechnung nach Menge des Abfalls
Entsorgung:
EUR 15,00 pro 100 kg
(Brutto 17,85)
Transport:
EUR 150,00 pauschal
(Brutto 178,50)
Miete:
5 Wochentage mietfrei (ab dem 6. Tag EUR 1,00 pro Tag (Brutto 1,19) )
Zusatzkosten:
EUR 35,00 pauschal
(Brutto 41,65)
Übernahmeschein (gesetzlich vorgeschrieben)
Berechnung:
Entsorgungskosten: Bei Entsorgung pro Tonne erfolgt die Berechnung nach Verwiegung auf einer geeichten Waage anhand des tatsächlichen Gewichts. Bei Entsorgung pro cbm wird anhand des tatsächlichen Volumens der Rechnungsbetrag ermittelt. Bei Entsorgung pro Einheit erfolgt die Berechnung anhand der tatsächlich angefallenen Mengeneinheit.
Pauschalangebot
Entsorgung:
EUR 1.116,81 pauschal inkl. Transport
(Brutto 1.329,00)
Füllgewicht:
maximal 6,00 Tonnen
Miete:
14 Wochentage mietfrei (ab dem 15. Tag EUR 1,00 pro Tag )
Zusatzkosten:
EUR 35,00 pauschal
(Brutto 41,65)
Übernahmeschein (gesetzlich vorgeschrieben)
Hinweis:
Die Befüllung darf maximal bis zur Ladekante erfolgen. Bitte achten Sie auch darauf, dass die Befüllung gleichmäßig erfolgt und sich beim Transport nicht wesentlich verlagern kann. Das maximale Füllgewicht von 6,00 Tonnen darf nicht überschritten werden.

Die hervorgehobenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. 19% MwSt.

Lieferung bis Montag, 9. Dezember möglich.*
Bestellen Sie innerhalb der nächsten
11 Stunden und 19 Minuten

*) abhängig von der gewählten Zahlungsart
Weitere Informationen zum Behälter*
Bezeichnung:
10 cbm Absetzcontainer
Höhe:
1,80 m
Breite:
1,65 m
Tiefe:
3,75 m
Volumen:
10 cbm
Besonderheiten:
Zum Abstellen wird eine ebenerdige und befestigte Fläche benötigt.

*) Bei den Maßangaben handelt es sich um unverbindliche ca.-Angaben. Abweichungen, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

Wichtige Informationen zum Stellplatz des Behälters

Falls der Behälter auf öffentlichem Grund bzw. öffentlicher Straße aufgestellt werden soll, müssen Sie in der Regel eine gesonderte Stellgenehmigung einholen. Diese ist bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung erhältlich. Sie müssen diese selbstständig erwerben und tragen die anfallenden Gebühren hierzu. Die Aufstellung muss an einem sicheren Ort geschehen, die Verkehrsvorschriften (Absperrung / Beleuchtung) sind einzuhalten.