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Preise gelten für die Entsorgung in

72144 Dußlingen

3,0 cbm Absetzcontainer - Entsorgung von Asbesthaltige Baustoffe

3,0 cbm Absetzcontainer

3,0 cbm Absetzcontainer

in
72144 Dußlingen
(ändern)
Abrechnung nach Menge des Abfalls
Entsorgung:
EUR 20,70 pro 100 kg
(Brutto 24,63)
Transport:
EUR 140,00 pauschal
(Brutto 166,60)
Miete:
5 Wochentage mietfrei (ab dem 6. Tag EUR 0,19 pro Tag (Brutto 0,23) )
Zusatzkosten:
EUR 17,25 pauschal
(Brutto 20,53)
Begleit-/Übernahmeschein (gesetztlich vorgeschrieben)
Berechnung:
Entsorgungskosten: Bei Entsorgung pro Tonne erfolgt die Berechnung nach Verwiegung auf einer geeichten Waage anhand des tatsächlichen Gewichts. Bei Entsorgung pro cbm wird anhand des tatsächlichen Volumens der Rechnungsbetrag ermittelt. Bei Entsorgung pro Einheit erfolgt die Berechnung anhand der tatsächlich angefallenen Mengeneinheit.
Pauschalangebot
Entsorgung:
EUR 637,82 pauschal inkl. Transport
(Brutto 759,00)
Füllgewicht:
maximal 4,50 Tonnen
Miete:
14 Wochentage mietfrei (ab dem 15. Tag EUR 0,19 pro Tag )
Zusatzkosten:
EUR 17,25 pauschal
(Brutto 20,53)
Begleit-/Übernahmeschein (gesetztlich vorgeschrieben)
Hinweis:
Die Befüllung darf maximal bis zur Ladekante erfolgen. Bitte achten Sie auch darauf, dass die Befüllung gleichmäßig erfolgt und sich beim Transport nicht wesentlich verlagern kann. Das maximale Füllgewicht von 4,50 Tonnen darf nicht überschritten werden.

Die hervorgehobenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. 19% MwSt.

Lieferung bis Mittwoch, 27. November möglich.*
Bestellen Sie innerhalb der nächsten
23 Stunden und 21 Minuten

*) abhängig von der gewählten Zahlungsart
Weitere Informationen zum Behälter*
Bezeichnung:
3,0 cbm Absetzcontainer
Höhe:
1,00 m
Breite:
1,50 m
Tiefe:
2,40 m
Volumen:
3 cbm
Besonderheiten:
Zum Abstellen wird eine ebenerdige und befestigte Fläche benötigt.

*) Bei den Maßangaben handelt es sich um unverbindliche ca.-Angaben. Abweichungen, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

Wichtige Informationen zum Stellplatz des Behälters

Falls der Behälter auf öffentlichem Grund bzw. öffentlicher Straße aufgestellt werden soll, müssen Sie in der Regel eine gesonderte Stellgenehmigung einholen. Diese ist bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung erhältlich. Sie müssen diese selbstständig erwerben und tragen die anfallenden Gebühren hierzu. Die Aufstellung muss an einem sicheren Ort geschehen, die Verkehrsvorschriften (Absperrung / Beleuchtung) sind einzuhalten.