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Entsorgung von Asbesthaltige Baustoffe
Was darf rein?
- asbesthaltige Zementbaustoffe, verpackt in Würfel-Big-Bag oder Platten-Big-Bag.
- Es können evtl. zusätzliche Gebühren für Big-Bag-Säcke zur Befüllung anfallen.
- Es können evtl. zusätzlich Begleitscheingebühren anfallen.
Was darf nicht rein? *
- Vermischung mit anderen Abfallarten wie z.B. Bauschutt, Schrott, Sperrmüll, Erdaushub, Grünschnitt, Altholz etc.
AVV 170605*
Die Annahme von asbesthaltigen Baustoffen kann nur noch in staubdichten, verschließbaren BigBags erfolgen. Diese BigBags erhalten Sie bei uns auf Anfrage (kostenpflichtig).
Die Annahme von gefährlichen Dämmstoffen kann nur mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Begleitschein/Übernahmeschein erfolgen. Für diesen Begleitschein/Übernahmeschein entstehen zusätzliche Kosten.
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Asbesthaltige Baustoffe weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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