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Entsorgung von Altreifen
Was darf rein?
- PKW-Reifen ohne Felgen
- LKW-Reifen ohne Felgen
- Motorrad-Reifen ohne Felgen
- Motorroller-Reifen
- Traktoren-Reifen ohne Felgen
- Reifen von landwirtschaftlichen Maschinen
Was darf nicht rein? *
- Vollgummi-Reifen
- Reifen mit Felgen
- Reifen, die mit Erde, Kies, Moos verunreinigt sind
- Reifen, die Öl oder Benzin verunreinigt sind
- Sonstige Abfälle
AVV 160103
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Altreifen weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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