eingeben
wählen
Wir entsorgen für Sie
Entsorgung von Akten nach BDSG
Was darf rein?
- Vertrauliches Schriftgut
- Papierakten
- Personalakten
- EDV-Listen
- Aktenordner - und Hefter aus Hartpappe
- Aktenordner
Was darf nicht rein? *
- Datenträger
- Optische Speichermedien
- Elektronische Speichermedien
- Magnetische Speichermedien
- Farbbänder
AVV 200101
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Aktenvernichtung nach BDSG weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
Angebote werden geladen...
Ihre Preise in 04651 Trebishain
PLZ-Auswahl ändernFür die gewählte Abfallart und PLZ können wir Ihnen leider kein Angebot online unterbreiten. Sie können uns gerne per E-Mail oder telefonisch kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.
Klicken Sie hier, um unsere Kontaktdaten anzuzeigen.