eingeben
wählen
Wir entsorgen für Sie
Entsorgung von Sperrmüll
Was darf rein?
- Holz
- Fahrräder
- Kinderwagen
- Bettgestelle
- Türen ohne Glas
- Fenster ohne Glas
- Sperriger Hausrat
- Einrichtungsgegenstände
- Möbel (Haus und Garten)
Was darf nicht rein? *
- Matratzen
- Autoteile
- Bauschutt
- Autoreifen
- Kühlschränke
- Gartenabfälle
- Elektrogeräte
- Gefährliche Stoffe
- Glas und Glasbehälter
- Ölöfen/ Heizöltanks
- Wasch- und Spülmaschinen
AVV 200307
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Sperrmüll weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
Angebote werden geladen...
Ihre Preise in 67435 Neustadt an der Weinstraße
PLZ-Auswahl ändernFür die gewählte Abfallart und PLZ können wir Ihnen leider kein Angebot online unterbreiten. Sie können uns gerne per E-Mail oder telefonisch kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.
Klicken Sie hier, um unsere Kontaktdaten anzuzeigen.