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Entsorgung von Sperrmüll
Was darf rein?
- Holz
- Fahrräder
- Kinderwagen
- Bettgestelle
- Türen ohne Glas
- Fenster ohne Glas
- Sperriger Hausrat
- Einrichtungsgegenstände
- Möbel (Haus und Garten)
Was darf nicht rein? *
- Matratzen
- Autoteile
- Bauschutt
- Autoreifen
- Kühlschränke
- Gartenabfälle
- Elektrogeräte
- Gefährliche Stoffe
- Glas und Glasbehälter
- Ölöfen/ Heizöltanks
- Wasch- und Spülmaschinen
AVV 200307
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Sperrmüll weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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