Was darf rein?
															Was nicht?
														
														
															- Zäune aus dem Außenbereich, behandelt mit Holzschutzmittel
 - Palisadenhölzer, Sichtschutzwände
 - Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
 - Holzfachwerk und Dachsparren
 - Imprägnierte Gartenmöbel
 - Lackierte Fenster oder Türen  (Außenbereich)
 - Altholz aus industrieller Anwendung (z.B. Industriefußböden)
 - Sonstiges Altholz, welches aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien AI-AIII zugeordnet werden kann
 
														
														
															- Bahnschwellen (ACHTUNG: Gebietsabhängig. Bitte nachfragen!!)
 - Dachpappe
 - Dämmstoffe
 - Gartenabfälle
 - Wurzelstöcke
 - Baum- und Strauchschnitt
 - Quecksilberbelastete Hölzer
 - Glas- oder Metallanhaftungen