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Entsorgung von Papier, Pappe
Was darf rein?
- Bücher
- Prospekte
- Zeitungen
- Eierkartons
- Zeitschriften
- Büro- und Schreibpapier
- Papiersäcke und -tüten
- Aktenordner und Hefter aus Hartpappe ohne Metallschienen
- Kartons und Obststeigen aus Altpapier
Was darf nicht rein? *
- Tapeten
- Windeln
- Styropor
- Pappgeschirr
- Fotos und Fotopapier
- Hefter aus Kunststoff
- Verpackungen aus Kunststoff
- Stark verschmutzte Papiere und Kartonagen
- Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle
AVV 150101
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Papier, Pappe weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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