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Entsorgung von Mischabfall
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- Spielzeug ohne Elektronik
Was darf nicht rein? *
- Bauschutt
- Glas
- Altreifen
- Spraydosen
- Gasflaschen
- Speisereste
- Gartenabfälle
- Elektroschrott
- Gefüllte Farb- und Lackeimer
- Krankenhausspezifische Abfälle
AVV 200301
Wichtige Kundeninformation:
Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Mischabfällen ab 01.08.2017 » mehr erfahren...
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Mischabfall weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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