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Entsorgung von Metall-Schrott
Was darf rein?
- Rohre
- Gasherde
- Armaturen
- Gussteile
- Dachrinnen
- Fahrräder
- Schubkarren
- Metalltüren
- Metallbänder
- Kleineisenteile
- Heizkörper (entleert)
- Kohleöfen (ohne Steine)
Was darf nicht rein? *
- Glas
- Batterien
- Gasflaschen
- Elektrogeräte
- Felgen mit Reifen
- Öltanks mit Anhaftungen
- Nichtmetallische Abfälle
- Ölfässer mit Anhaftungen
AVV 170407
Diese Leistung unterliegt bei Firmenkunden §13b UstG und bei Privatkunden nicht der Umsatzsteuer.
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Metall-Schrott weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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