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Entsorgung von Kunststoffe gemischt
Was darf rein?
- Kunststoffteile aus Fahrzeugen
- Kunststofffensterrahmen oder -teile
- Kunststoffrohre aus PE, PP
- Produktionsabfälle, Folien oder ähnliches aus PPE, PP, PS, ABS, PC
Was darf nicht rein? *
- Glasfaserverstärkte Kunststoffe (GFK)
- Computer
- Fernseher
- Farbeimer
- Bildschirme
- Kunststofffenster mit Glas
- Elektro- oder Elektronikschrott
- Kunststoffbehälter mit Flüssigkeiten
- Kunststoffe mit metallischen Anhaftungen
AVV 170203
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Kunststoffe gemischt weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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