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Entsorgung von HBCD-haltige Styropordämmung
Was darf rein?
- Ausschließlich HBCD - haltige Dämmplatten aus Polystyrol
Was darf nicht rein? *
- Baumischabfall
- Folien
- Kabel
- Sonstige Abfälle
- Dachpappe
- Gips- und Porenbeton
AVV 170603
Die Annahme von HBCD-haltige Styropordämmung kann nur noch in staubdichten, verschließbaren BigBags erfolgen. Diese BigBags erhalten Sie bei uns auf Anfrage (kostenpflichtig).
Die Annahme von HBCD-haltige Styropordämmung kann nur mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Begleitschein/Übernahmeschein erfolgen. Für diesen Begleitschein/Übernahmeschein entstehen zusätzliche Kosten.
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für HBCD-haltige Styropordämmung weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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