eingeben
wählen
Wir entsorgen für Sie
Entsorgung von HBCD-haltige Styropordämmung
Was darf rein?
- Ausschließlich HBCD - haltige Dämmplatten aus Polystyrol
Was darf nicht rein? *
- Baumischabfall
- Folien
- Kabel
- Sonstige Abfälle
- Dachpappe
- Gips- und Porenbeton
AVV 170603
Die Annahme von HBCD-haltige Styropordämmung kann nur noch in staubdichten, verschließbaren BigBags erfolgen. Diese BigBags erhalten Sie bei uns auf Anfrage (kostenpflichtig).
Die Annahme von HBCD-haltige Styropordämmung kann nur mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Begleitschein/Übernahmeschein erfolgen. Für diesen Begleitschein/Übernahmeschein entstehen zusätzliche Kosten.
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für HBCD-haltige Styropordämmung weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
Angebote werden geladen...
Ihre Preise in 73733 Esslingen am Neckar
PLZ-Auswahl ändernFür die gewählte Abfallart und PLZ können wir Ihnen leider kein Angebot online unterbreiten. Sie können uns gerne per E-Mail oder telefonisch kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.
Klicken Sie hier, um unsere Kontaktdaten anzuzeigen.