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Entsorgung von Grünschnitt
Was darf rein?
- Laub
- Astholz
- Unkraut
- Fallobst
- Sträucher
- Baumschnitt
- Grasschnitt
- Äste bis 15 cm Aststärke
Was darf nicht rein? *
- Stroh
- Bauhölzer
- Jägerzaun
- Speisereste
- Wurzelstöcke
- Lackierte Hölzer
- Teerhaltiges Holz
- Pilzbefallene Hölzer
- Grasnarbe
- Erdaushub
AVV 200201
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Grünschnitt weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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