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Entsorgung von Gipsabfälle und Rigips
Was darf rein?
- Trockenbauelemente ausschließlich aus Gips
- Gipsputz
- Rigipsplatten und Rigipsplattenreste
- FERMACELL-Gipsfaser-Platten
- gipshaltige Estriche
- Gipskartonplatten / Gipswände
- Baugips
- Gipsformteile
Was darf nicht rein? *
- Baustoffe auf Gipsbasis mit Anhaftung von Isolier- und Dämmmaterial, wesentliche Bestandteile an Stützmaterial und sonstiger Bauschutt
- Bauschutt oder Baumischabfälle
- Metallunterkonstruktionen
- Ständerwerk
- Moniereisen
- Heizkörper
- Plastik oder PVC
AVV 170802
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Gipsabfälle und Rigips weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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