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Entsorgung von Porenbeton
Was darf rein?
- Baugips
- Gipsabfälle
- Bimsstein
- Gipsbauplatten
- Porenbetonsteine (Ytong)
- Leichtbaustoffe aus Stein oder Gips
Was darf nicht rein? *
- Holz
- Metalle
- Lehmputz
- Dachpappe
- Gipskartonplatten
- Isolier- und Dämmstoffe
- Folien bzw. Kunststoffreste
- Asbestzement (Eternitplatten)
AVV 170802
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Porenbeton weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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