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55469 Simmern

Entsorgung von Baustellenabfall

Was darf rein?

  • HBCD-freie Dämmstoffe
  • Holz
  • Folien
  • Paletten
  • Kabelreste
  • Kunststoffe
  • Teppichreste
  • Verpackungen
  • Papier / Pappe
  • Gipskartonplatten
  • Rohre aus Kunststoff

Was darf nicht rein? *

  • Batterien
  • Glaswolle
  • Mauerwerk
  • Klebereste
  • Gummireifen
  • HBCD-haltige Dämmstoffe
  • Ölradiatoren
  • Lösungsmittel
  • Ölhaltige Abfälle
  • Teerhaltige Baustoffe
  • Farb- und Lackabfälle
  • Beton / Steine / Fliesen
  • Asbesthaltige Baustoffe

AVV 170904

Bild Baustellenabfall

Wichtige Kundeninformation:
Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Mischabfällen ab 01.08.2017 » mehr erfahren...

* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Baustellenabfall weitere Container für die anderen Abfallarten.

Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.

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