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Entsorgung von Baustellenabfall
Was darf rein?
- HBCD-freie Dämmstoffe
- Holz
- Folien
- Paletten
- Kabelreste
- Kunststoffe
- Teppichreste
- Verpackungen
- Papier / Pappe
- Gipskartonplatten
- Rohre aus Kunststoff
Was darf nicht rein? *
- Batterien
- Glaswolle
- Mauerwerk
- Klebereste
- Gummireifen
- HBCD-haltige Dämmstoffe
- Ölradiatoren
- Lösungsmittel
- Ölhaltige Abfälle
- Teerhaltige Baustoffe
- Farb- und Lackabfälle
- Beton / Steine / Fliesen
- Asbesthaltige Baustoffe
AVV 170904
Wichtige Kundeninformation:
Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Mischabfällen ab 01.08.2017 » mehr erfahren...
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Baustellenabfall weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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