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39240 Zuchau

Entsorgung von Bauschutt

Was darf rein?

  • Bauschutt (nicht verunreinigt)
  • Keramik
  • Porzellan
  • Dachziegel
  • Waschbecken
  • Ziegelsteine
  • Steinabbruch
  • Reiner Betonabbruch (ohne Armierung) bis 60 cm Kantenlänge
  • Toilettenschüsseln
  • Fliesen und Kacheln

Was darf nicht rein? *

  • Bodenaushub, Sand, Kies oder Lehm
  • Reine Gips- und Putzreste
  • Holz
  • Folien
  • Metalle
  • Heraklit
  • Kunststoffe
  • Leichtbaustoffe (Bims, Hohlblocksteine, Porenbeton, Ytong)
  • Papier- und Tapetenreste
  • Isolier- und Dämmstoffe
  • Gips- und Gipskartonplatten

AVV 170107

Bild Bauschutt

* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Bauschutt weitere Container für die anderen Abfallarten.

Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.

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