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Entsorgung von Bauschutt
Was darf rein?
- Bauschutt (nicht verunreinigt)
- Keramik
- Porzellan
- Dachziegel
- Waschbecken
- Ziegelsteine
- Steinabbruch
- Reiner Betonabbruch (ohne Armierung) bis 60 cm Kantenlänge
- Toilettenschüsseln
- Fliesen und Kacheln
Was darf nicht rein? *
- Bodenaushub, Sand, Kies oder Lehm
- Reine Gips- und Putzreste
- Holz
- Folien
- Metalle
- Heraklit
- Kunststoffe
- Leichtbaustoffe (Bims, Hohlblocksteine, Porenbeton, Ytong)
- Papier- und Tapetenreste
- Isolier- und Dämmstoffe
- Gips- und Gipskartonplatten
AVV 170107
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Bauschutt weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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