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Entsorgung von Altholz, gemischt (AII-AIII)
Was darf rein?
- Bretterschalungen aus dem Innenbau
- Türblätter und Zargen von Innentüren
- Möbel mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung (verleimt, beschichtet, gestrichen, lackiert)
- Paneelen
- Zierbalken
- Dielen
- Deckenpaneele
- Furnierholz
- Möbel aus reinem Holz
- Paletten & Transportkisten
- Altholz Kategorie AI bis AIII (naturbelassen)
Was darf nicht rein? *
- Brandholz
- Wurzelstöcke
- Bahnschwellen
- Türen mit Glas
- Fenster mit Glas
- Altholz Kategorie AIV
- Altholz aus dem Wasserbau
- Teerhaltiges Holz (Leitungsmasten)
- Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
- Holz mit anderen Anhaftungen wie z.B. Kunststoff, Glas, Metall, etc.
AVV 170201
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Altholz, gemischt (AII-AIII) weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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