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18 cbm Abrollcontainer - Entsorgung von Altholz AIV, schadstoffbelastet
18 cbm Abrollcontainer
Abrechnung nach Menge des Abfalls
- Entsorgung:
- EUR 17,25 pro 100 kg
- (Brutto 20,53)
- Transport:
- EUR 190,00 pauschal
- (Brutto 226,10)
- Miete:
- 5 Wochentage mietfrei (ab dem 6. Tag EUR 0,76 pro Tag (Brutto 0,91) )
- Zusatzkosten:
- EUR 17,25 pauschal
- (Brutto 20,53)
- Begleit-/Übernahmeschein (gesetztlich vorgeschrieben)
- Berechnung:
- Entsorgungskosten: Bei Entsorgung pro Tonne erfolgt die Berechnung nach Verwiegung auf einer geeichten Waage anhand des tatsächlichen Gewichts. Bei Entsorgung pro cbm wird anhand des tatsächlichen Volumens der Rechnungsbetrag ermittelt. Bei Entsorgung pro Einheit erfolgt die Berechnung anhand der tatsächlich angefallenen Mengeneinheit.
Pauschalangebot
- Entsorgung:
- EUR 839,50 pauschal inkl. Transport
- (Brutto 999,00)
- Füllgewicht:
- maximal 6,00 Tonnen
- Miete:
- 14 Wochentage mietfrei (ab dem 15. Tag EUR 0,76 pro Tag )
- Zusatzkosten:
- EUR 17,25 pauschal
- (Brutto 20,53)
- Begleit-/Übernahmeschein (gesetztlich vorgeschrieben)
- Hinweis:
- Die Befüllung darf maximal bis zur Ladekante erfolgen. Bitte achten Sie auch darauf, dass die Befüllung gleichmäßig erfolgt und sich beim Transport nicht wesentlich verlagern kann. Das maximale Füllgewicht von 6,00 Tonnen darf nicht überschritten werden.
Die hervorgehobenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. 19% MwSt.
Bestellen Sie innerhalb der nächsten
18 Stunden und 12 Minuten
*) abhängig von der gewählten Zahlungsart
Weitere Informationen zum Behälter*
- Bezeichnung:
- 18 cbm Abrollcontainer
- Höhe:
- 1,50 m
- Breite:
- 2,30 m
- Tiefe:
- 5,25 m
- Volumen:
- 18 cbm
- Besonderheiten:
- Zum Abstellen wird eine ebenerdige und befestigte Fläche benötigt. Der Behälter besitzt auf der Rückseite Flügeltüren zum ebenerdigen Einstieg.
*) Bei den Maßangaben handelt es sich um unverbindliche ca.-Angaben. Abweichungen, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Wichtige Informationen zum Stellplatz des Behälters
Falls der Behälter auf öffentlichem Grund bzw. öffentlicher Straße aufgestellt werden soll, müssen Sie in der Regel eine gesonderte Stellgenehmigung einholen. Diese ist bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung erhältlich. Sie müssen diese selbstständig erwerben und tragen die anfallenden Gebühren hierzu. Die Aufstellung muss an einem sicheren Ort geschehen, die Verkehrsvorschriften (Absperrung / Beleuchtung) sind einzuhalten.