Guten Tag. Möchten Sie sich Einloggen oder als Neukunde anmelden?
1
Container auswählen
PLZ, Abfallart, Container
2
Daten
eingeben
Anmeldung, Adressdaten
3
Termine
wählen
Ihr Liefertermin
4
Prüfen & Bezahlen
Fertig.

Wir entsorgen für Sie

Preise gelten für die Entsorgung in

56745 Weibern

7 cbm Absetzcontainer - Entsorgung von Altholz, gemischt (AII-AIII)

7 cbm Absetzcontainer

7 cbm Absetzcontainer

in
56745 Weibern
(ändern)
Abrechnung nach Menge des Abfalls
Entsorgung:
EUR 10,12 pro 100 kg
(Brutto 12,04)
Transport:
EUR 148,50 pauschal
(Brutto 176,72)
Miete:
5 Wochentage mietfrei (ab dem 6. Tag EUR 0,83 pro Tag (Brutto 0,99) )
Berechnung:
Entsorgungskosten: Bei Entsorgung pro Tonne erfolgt die Berechnung nach Verwiegung auf einer geeichten Waage anhand des tatsächlichen Gewichts. Bei Entsorgung pro cbm wird anhand des tatsächlichen Volumens der Rechnungsbetrag ermittelt. Bei Entsorgung pro Einheit erfolgt die Berechnung anhand der tatsächlich angefallenen Mengeneinheit.
Pauschalangebot
Entsorgung:
EUR 343,70 pauschal inkl. Transport
(Brutto 409,00)
Füllgewicht:
maximal 3,50 Tonnen
Miete:
14 Wochentage mietfrei (ab dem 15. Tag EUR 0,83 pro Tag )
Hinweis:
Die Befüllung darf maximal bis zur Ladekante erfolgen. Bitte achten Sie auch darauf, dass die Befüllung gleichmäßig erfolgt und sich beim Transport nicht wesentlich verlagern kann. Das maximale Füllgewicht von 3,50 Tonnen darf nicht überschritten werden.

Die hervorgehobenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. 19% MwSt.

Lieferung bis Mittwoch, 27. November möglich.*
Bestellen Sie bis Montag, 14 Uhr

*) abhängig von der gewählten Zahlungsart
Weitere Informationen zum Behälter*
Bezeichnung:
7 cbm Absetzcontainer
Höhe:
1,50 m
Breite:
1,65 m
Tiefe:
3,50 m
Volumen:
7 cbm
Besonderheiten:
Zum Abstellen wird eine ebenerdige und befestigte Fläche benötigt.

*) Bei den Maßangaben handelt es sich um unverbindliche ca.-Angaben. Abweichungen, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

Wichtige Informationen zum Stellplatz des Behälters

Falls der Behälter auf öffentlichem Grund bzw. öffentlicher Straße aufgestellt werden soll, müssen Sie in der Regel eine gesonderte Stellgenehmigung einholen. Diese ist bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung erhältlich. Sie müssen diese selbstständig erwerben und tragen die anfallenden Gebühren hierzu. Die Aufstellung muss an einem sicheren Ort geschehen, die Verkehrsvorschriften (Absperrung / Beleuchtung) sind einzuhalten.